Motorola erwirkt vor Gericht iPhone-Verkaufsverbot in Deutschland

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern,” schreibt das Landgericht Mannheim in seinem Urteil von Freitag (4.11.2011). Es geht um zwei Patente zur Nachrichtenübermittlung und -synchronisation, die Motorola für sich beansprucht.

Dieses Versäumnis-Urteil wurde vom Gericht vor dem eigentlichen Urteil erlassen, weil Apple sämtliche Fristen zur Stellungnahme verstreichen ließ und nicht auf die Anfragen des Gerichts reagierte. Dennoch kann Motorola mit der einstweiligen Verfügung von Freitag einen Verkaufsstopp der “mobilen Geräte” in Deutschland erwirken. Im Urteil wird das iPhone nie erwähnt, doch ist klar was gemeint ist.

Apple-Sprecherin Kristin Huguet gab sich bei cnet in einer ersten Reaktion gelassen: “This is a procedural issue and has nothing to do with the merits of the case. It does not affect our ability to do business or sell products in Germany at this time.” Etliche Kommentatoren sind ebenfalls der Meinung, das Urteil habe lediglich symbolische Bedeutung, da es sich gegen Apple Inc. in den USA richte. In Deutschland ist jedoch die Apple GmbH mit Sitz in München verantwortlich für die Geschäftstätigkeit und den Verkauf. Dagegen kann man einwenden: Die GmbH ist nur ein juristisches Konstrukt. Die Produkte stammen von Apple Inc. und werden europaweit über eine Niederlassung im irischen Cork vertrieben. Die Domain Apple.de ist laut Denic.de auf Apple Inc. registriert. Wenn man Apple.de aufruft, wird man sofort auf www.apple.com/de umgeleitet. Somit könnte der Online-Shop sehr wohl von dem Urteil betroffen sein. Ob auch die sieben Ladengeschäfte in Deutschland betroffen sind, ist unklar. Es bleibt die Frage, ob bei einem Vertriebsverbot die große Stunde der iPhone-Reseller schlägt.

Erstaunlich an dem Vorgang sind zwei Dinge: Zum einen stammt die Klage von einem Unternehmen, dass gerade von Google übernommen wird. Google ist mit Android Apples Hauptwettbewerber im Mobilfunkmarkt.

Zum anderen muss Apple laut Urteil detailliert Daten an Motorola liefern: “Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin schriftlich in geordneter Form (gegliedert nach Kalendervierteljahren) Rechnung zu legen, in welchem Umfang die Beklagte die (…) bezeichneten Handlungen seit dem 20. März 2002 begangen hat und zwar unter Angabe der einzelnen Lieferungen (…) mit Liefermengen, Zeiten und Preisen (…) sowie den Namen und Anschriften der Abnehmer sowie der Herausgabe von Absatzzahlen und Käuferdaten (mit Namen und Anschrift).” 2002? Das iPhone kam erst 2007 auf den Markt. Hat Apple die beschriebenen Technologien bereits im MacBook verwendet?

Default Judgment for Motorola Mobility Against Apple

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